Feuerwehrpläne


Feuerwehrpläne liefern der Feuerwehr wichtige Informationen hinsichtlich brandschutztechnischer Infrastruktur bzw. Gefahrenquellen von Gebäuden und dienen somit der Einsatzvorbereitung und der raschen Orientierung am Einsatzort.

 

Im Zuge eines Baugenehimungsverfahren können Feuerwehrpläne gemäß geltender Sonderbauvorschriften erforderlich sein oder seitens der Baubehörde gefordert werden. Die Notwendigkeit eines Feuerwehrplans für bauliche Anlagen hängt dabei im Wesentlichen von der Art und Nutzung bzw. der Ausdehnung des jeweiligen Objektes ab.  

 

Die inhaltliche Vereinheitlichung sowie die grafische Gestaltung von Feuerwehrplänen ist grundsätzlich in der DIN 14095, DIN 14034 und der ISO 7010 geregelt. Einige Feuerwehren bzw. Brandschutzdienststellen verfügen jedoch über eigene, teilweise von der Norm abweichende Gestaltungsvorgaben.

 

Bei der Erstellung von objektspezifischen Feuerwehrplänen ist es somit erforderlich, geltende Anforderungen mit den Zuständen Feuerwehren und Brandschutzdienststellen abzustimmen und ggf. vorhandene Gestaltungsrichtlinien (Merkblätter) zu beachten.